Ergänzung zur Beitragsordnung

Liebe Mitglieder,

wie in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 04.11.2022 besprochen, hat sich der Vorstand zu einer Entlastung der Familien mit mehreren Mitgliedern im Verein im Bezug auf die Beitragserhöhung verständigt. Folgende Festlegung gilt für das Jahr 2023.

Ergänzung zur Anlage 1 der Beitragsordnung (gültig vom 01.01. bis 31.12.2023)

Für Familien (aus einem Hausstand) mit mehr als 2 aktiven Mitgliedern im Verein, ist die beschlossene Beitragserhöhung nur für 2 Personen zu entrichten. Für die weiteren (Familien-)Mitglieder gelten die Beitragshöhen aus dem Jahr 2022 (d.h. 2€ pro Monat weniger als in 2023). Dabei ist es unerheblich wie sich die Mitglieder der Familie zusammensetzen (2 Erwachsene und 1 Kind, 1 Erwachsener und 2 Kinder, 3 Kinder,…).
Da sich die Familienzugehörigkeit nicht immer zweifelsfrei aus dem Namen ergibt, bitten wir um aktive Meldung der Familien mit mehr als 2 Mitgliedern (Name und Abteilung) an die Mail-Adresse: finanzen@ksc1864.de bis spätestens zum 15.01.2023 damit wir dies bei der Abbuchung der Beiträge entsprechend berücksichtigen können.

Mit freundlichen Grüßen

M. Nesse, N. Goldberg und N. Dreyhaupt